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Zirkel
Betriebs-, Nutzungs- und Reitordnung

der Westfälischen Reit- und Fahrschule Münster (im Folgenden: „WRFS“)

I. Allgemeines
1. Zu den Anlagen gehören: Die Stallungen und alle weiteren Räume, die offenen und gedeckten Reitbahnen, der Hindernispark, sowie alle Weiden und Nebenflächen einschließlich Pkw-Einstellplätze.
2. Das Betreten und die Nutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Unbefugten ist das Betreten
- der Ställe
- der Sattel- und Futterkammern
- der Unterkünfte
- der Futterböden und aller sonstigen Nebenräume
nicht gestattet.
4. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind über das Sekretariat an die Schulleitung - nicht an das Stallpersonal - zu richten. Das Sekretariat der WRFS befindet sich im Verwaltungstrakt am Haupteingang.
5. Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist verboten.
6. Die Stallruhezeiten sind einzuhalten. Stallruhezeiten sind von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr.
7. Hunde sind in der gesamten Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in die Reitbahn und auf die Reitplätze ist untersagt.
8. Foto- und Videoaufnahmen sind zur Wahrung der Privatsphäre nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
9. Die Erteilung des Reitunterrichts durch fremde Reitlehrer, auch Privatpersonen, im Reitbetrieb ist strikt untersagt und bedarf im Ausnahmefall der vorherigen Zustimmung des Schulleiters.
10. Die Mitarbeiter dürfen nur im Rahmen der ihnen vom Schulleiter erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche sind über das Sekretariat an den Schulleiter und nicht an das Stallpersonal zu richten.
11. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Im Falle von schwerwiegenden Verstößen ist eine Verwarnung entbehrlich.
12. Die WRFS haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit sie nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der WRFS, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder anderer Hilfspersonen beruhen.
II. Reitordnung
1. Die Reitanlagen stehen ausschließlich für den Schulungsbetrieb zur Verfügung.
2. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen („Tür frei?“ - „Ist frei!“).
3. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
4. Decken, Jacken und ähnliche Gegenstände sind nur an den kurzen Seiten der Reithallen abzulegen.
5. Während des Reitens ist grundsätzlich ein splittersicherer Reithelm (nach DIN EN 33951) mit Drei- bzw. Vierpunkt-Befestigung zu tragen. Alle Reiter müssen geeignete Schuhe (=Schuhe die den Knöchel fixieren und einen kleinen Absatz haben) tragen.
6. Teilnehmer mit ungeeigneter Reitbekleidung können vom Reitunterricht ausgeschlossen werden. Sie gelten als nicht zum Unterricht erschienen.
7. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß für die Außenanlagen. Beim Geländetraining ist zusätzlich zum Reithelm auch eine Schutzweste zu tragen.
8. Das Reiten über Hindernisse jeglicher Art ist, aus Gründen der Sicherheit und Versicherung, nur unter Aufsicht eines Ausbilders (s. I. Allgemeines, Punkt 9.) gestattet.


Der Schulleiter
Besondere Vertragsbedingungen der Westfälischen Reit- und Fahrschule für Schulstunden/ Reitunterricht

Besondere Vertragsbedingungen der Westfälischen Reit- und Fahrschule
für Schulstunden/ Reitunterricht

1. Teilnahmebedingungen
a) Zur Teilnahme ist jeder Reiter berechtigt, der sich zuvor im Geschäftszimmer angemeldet hat und
einer Reitstunde zugeteilt wurde.
b) Mit der Teilnahme am Reitunterricht erkennt der Reitschüler die Allgemeinen
Vertragsbedingungen der Westfälische Reit- und Fahrschule (im Folgenden: „WRFS“), die Betriebs-,
Nutzungs- und Reitordnung sowie diese besondere Bedingungen für Schulstunden/ Reit- und
Longenunterricht an.

2. Gebühren
a) Die Teilnahme am Reitunterricht wird im Voraus gemäß Preisliste A berechnet.
b) Mit Bezahlung dieser Rechnung erwirbt der Reitschüler das Recht die in Preisliste A bezeichneten
Leistungen nach vorheriger Absprache mit dem Sekretariat innerhalb von 4 Monaten ab
Zahlungseingang zu nutzen.

3. Verbindliche Terminabsprache
a) Alle Reitschüler werden gebeten, 30 Minuten vor Beginn einer Reitstunde anwesend zu sein! Ein
Anspruch auf volle Ausnutzung der jeweiligen Unterrichtseinheit besteht nur, wenn der Reitschüler zu
dieser pünktlich erscheint. Der jeweils zuständige Reitlehrer der WRFS bzw. der Schulleiter ist im
Interesse der übrigen Reitschüler berechtigt, verspätete Reitschüler vom Unterricht auszuschließen,
wenn der Unterricht anderenfalls gestört würde.
b) Reitstunden können sofern noch ausreichende Kapazitäten frei sind, jederzeit – telefonisch von
Montag bis Freitag von 10-12Uhr - gebucht werden.
c) Nimmt der Reitschüler eine Unterrichtsstunde nicht wahr, so steht der Reitschule für diese Stunde
die vereinbarte Vergütung zu, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Sie muss sich jedoch den
Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder
durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

4. Anfängerunterricht und Einteilung
a) Reitanfänger erhalten zunächst Einzelunterricht an der Longe, bis sie befähigt sind, an den
üblichen Anfängerstunden teilzunehmen.
b) Alle übrigen Reiter, die schon Reitkenntnisse haben, werden in Abteilungen (ca. 8-10 Reiter),
entsprechend ihrem Ausbildungsstand und ihrem Alter, zusammengefasst. Die Lehrpferde werden je
nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Reitlehrer zugewiesen. Ein Anspruch auf ein
bestimmtes Pferd besteht nicht. Die WRFS behält sich aus organisatorischen Gründen vor,
Unterrichtseinheiten zusammenzufassen.
c) Die WRFS legt besonderen Wert auf Pflege und Förderung der reiterlichen Ausbildung von
Kindern und Jugendlichen. Kinder, etwa im Alter von 7 - 14 Jahren, können in den Einsteiger- (ab 7
Jahre) und Pony-Abteilungen (ab 8 Jahre) reiten.

5. Feiertage/ Ferien
Der Unterricht wird in den Ferienzeiten weitergeführt. An gesetzlichen Feiertagen finden keine
Reitstunden statt.

6. Kündigung
Beabsichtigt der Reitschüler keinen weiteren Reitunterricht zu nehmen, so gilt eine schriftliche
Kündigungsfrist von 2 Wochen vor Ablauf der aktuellen Reitstunden.

7. Sonstige Bestimmungen
a) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wenn sie vor oder bei Abschluss des Vertrages
getroffen wurden.
b) Die WRFS behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen
zu ändern. Änderungen der Vertragsbedingungen werden bekannt gegeben. Widerspruch gegen die
Änderungen müssen innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Erfolgt innerhalb der
Frist kein Widerspruch gelten die Vertragsbedingungen als angenommen.
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